Geltung
Gültig für alle Dienstleistungen der JuKoTech GmbH – Stand: Februar 2026.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der JuKoTech GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über Planung, Installation, Wartung und Monitoring von HLK-Anlagen, Kältetechnik sowie KI-gestützten Steuerungssystemen.
(2) Diese Bedingungen gelten ausschliesslich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§ 2 Leistungsumfang & Intelligente Steuerung
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Der Auftragnehmer setzt für die Optimierung moderne KI-basierte Algorithmen und Fernüberwachung (z. B. Siemens Building X) ein.
(2) Die Verfügbarkeit von Cloud-Diensten Dritter liegt ausserhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers. Hierfür wird keine Haftung übernommen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.
(2) Zahlungsplan: 50 % bei Auftrag, 30 % bei Materiallieferung, 20 % nach Inbetriebnahme. Skontoabzüge sind unzulässig.
§ 4 Abnahme und Gefahrübergang
(1) Die Abnahme erfolgt förmlich nach Fertigstellung. Die Anlage gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie in Gebrauch nimmt oder nach Aufforderung zur Abnahme innerhalb von 12 Werktagen keine wesentlichen Mängel rügt.
§ 5 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist für Montageleistungen beträgt 24 Monate. Für gelieferte Komponenten (z. B. Wärmepumpen, Sensoren) gelten die jeweiligen Herstellergarantien.
(2) Verschleissteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen, sofern kein Wartungsvertrag besteht.
§ 6 Fernzugriff und Datennutzung
(1) Zur Erbringung der 24/7-Überwachung benötigt der Auftragnehmer permanenten Fernzugriff auf die Anlagensteuerung. Der Auftraggeber stellt hierfür eine stabile Internetverbindung bereit.
(2) Die erfassten Betriebsdaten werden zur Optimierung und vorausschauenden Wartung (Predictive Maintenance) anonymisiert ausgewertet.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum der JuKoTech GmbH. Bei Einbau in Gebäude (wesentlicher Bestandteil) tritt der Auftraggeber schon jetzt etwaige Forderungen aus Weiterveräusserung an den Auftragnehmer ab.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers (Friedberg/Hessen).